Abschaffung der Pflicht zum Tragen einer chirurgischen Maske ab 3. April 2023

30.03.2023

Aufgrund des positiven Entwicklung der Covid-Pandemie wurden die Empfehungen neu bewertet. Laut Covid-19-Gesetz vom 24. März ist das Tragen von chirurgischen Masken/FFP2 in stationären Einrichtungen nicht mehr obligatorisch. In diesem Zusammenhang werden auch die Anti-Covid- Maßnahmen der Hôpitaux Robert Schuman angepasst. Ausführliche Informationen zu den Bedingungen für das Tragen einer Maske im Krankenhaus finden Sie auf dieser Seite.

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