Barrierefreiheit – Flyer – Etiketten entschlüsseln

Warum ist es wichtig, die Kennzeichnung zu verstehen?

Die Kennzeichnung liefert wichtige Informationen, um den Nährwert eines verpackten Lebensmittels zu verstehen und zu bewerten.

Sie informiert über:

  • die Zutaten
  • die Nährstoffe
  • das Haltbarkeitsdatum
  • nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben

Diese Kennzeichnung ist in der EU streng geregelt, um die Informationen für alle europäischen Verbraucher zu harmonisieren. Hersteller können zusätzliche Informationen hinzufügen, die jedoch nicht irreführend sein dürfen.

Was findet man auf Verpackungen?

Zutatenliste

Sie listet alle im Produkt enthaltenen Zutaten auf. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt (die erste Zutat ist die mengenmäßig größte). Die Liste endet oft mit „E“-Nummern, die auf Zusatzstoffe hinweisen.

Vorhandensein von Allergenen

Die EU schreibt die Kennzeichnung von 14 Hauptallergenen vor: Gluten, Krebstiere, Ei, Sesam, Weichtiere, Fisch, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Milch, Soja, Sellerie, Senf, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupine.

Nährwertzusammensetzung

Die verpflichtende Nährwertdeklaration gibt Auskunft über den Energiegehalt (kcal) und Nährstoffe.

Sie enthält Angaben zu Makronährstoffen (Proteine, Fette und Kohlenhydrate) und bestimmten Mikronährstoffen (Salz).

Diese Informationen werden angegeben pro:

  • 100 g Produkt: Dies ermöglicht den Vergleich ähnlicher Produkte.
  • „Portion“ (optional): Eine vom Hersteller definierte Menge.
  • GDA (Guideline Daily Amounts) (optional): Prozentuale Angaben basierend auf einem täglichen Kalorienbedarf von 2000 kcal.

Haltbarkeitsdatum

Es gibt verschiedene Arten von Haltbarkeitsdaten:

  • MHD: Mindesthaltbarkeitsdatum, angegeben als „mindestens haltbar bis“ (Tag, Monat, Jahr) oder „mindestens haltbar bis Ende“ (Monat, Jahr). Gilt für Lebensmittel mit längerer Haltbarkeit.
  • Verbrauchsdatum: Angegeben als „zu verbrauchen bis“ (Tag, Monat und ggf. Jahr). Gilt für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel.

Nährwertbezogene Angaben

Diese Angaben beziehen sich auf vorteilhafte oder informative Nährstoffeigenschaften.

Sie sind durch die EU geregelt und definiert, um eine einheitliche Kennzeichnung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Beispiele:

  • „Energiearm“ = mindestens 30 % weniger Energiegehalt im Vergleich zum Originalprodukt oder einem ähnlichen Produkt.
  • „Reduziert an oder leicht/light“ = wenn die Reduktion mindestens 30 % im Vergleich zum Originalprodukt oder einem ähnlichen Produkt beträgt.
  • „Zuckerfrei“ = weniger als 0,5 g Zucker/100 g oder 100 ml. Dieses Produkt enthält keine Einfachzucker, d. h. weder Saccharose, Laktose, Glukose noch Fruktose.
  • „Ohne Zuckerzusatz“ = keine Zugabe von Mono- oder Disacchariden oder anderen süßenden Substanzen; das Lebensmittel kann jedoch natürlich vorkommende Einfachzucker enthalten.
  • „Niedriger Zuckergehalt“ = weniger als 5 g Zucker/100 g bei festen Lebensmitteln oder 2,5 g/100 ml bei flüssigen Produkten.
  • „Mit Süßungsmitteln“ = dieses Produkt enthält einen oder mehrere zugelassene Süßstoffe (Polyole, kalorienfreie Süßstoffe).
  • „Übermäßiger Verzehr kann abführend wirken“ = bei Vorhandensein von Polyolen (>10 %).
  • „Enthält eine Phenylalaninquelle“ = bei Vorhandensein von Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-K.

Gesundheitsbezogene Angaben

Diese Angaben beziehen sich auf den Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und seinen Auswirkungen auf den Körper. Sie müssen auf wissenschaftlichen Beweisen basieren, die den Zusammenhang zwischen der Substanz und der gesundheitlichen Wirkung belegen.

Beispiel: „Gut für das Herz“.

Weitere mögliche Informationen

  • Produktbezeichnung
  • Herkunft
  • Biologische Landwirtschaft
  • Zubereitungsart
  • Lagerungsbedingungen
  • Name des Herstellers
  • Inhalt (Nettogewicht)
  • Chargennummer

Quellen: Europäische Kommission, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Lebensmittelverband Deutschland