Barrierefreiheit – Flyer : Valcon® THC 10/CBD-Öllösung zur oralen Einnahme 30-mL-Durchstechflasche (= 300 mg THC)

Barrierefreiheit – Flyer : Valcon® THC 10/CBD-Öllösung zur oralen Einnahme 30-mL-Durchstechflasche (= 300 mg THC)

Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, 10 mg/ml), Cannabidiol (CBD 10 mg/ml)

ZUSAMMENSETZUNG

1 mL Lösung enthält 10 mg THC und maximal 10 mg CBD.

PROTOKOLL BEI THERAPIEBEGINN

Die Dosierung sollte schrittweise gesteigert werden, bis die gewünschte Wirkung erreicht ist.

Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte zur vorherigen Dosis zurückgekehrt werden.

Wirksamkeit und Verträglichkeit können von Person zu Person stark variieren. Die Dosierung kann daher je nach Patient und klinischer Situation unterschiedlich sein. Bitte halten Sie sich an die Empfehlungen Ihres Arztes oder Apothekers.

TagMorgensAbends
1-20,25 mL0,25 mL (2,5 mg THC)
3-40,5 mL0,5 mL (5 mg THC)
5-60,25 mL0,5 mL0,75 mL (7,5 mg THC)
7-80,5 mL0,5 mL1,0 mL (10 mg THC)
9-100,5 mL0,75 mL1,25 mL (12,5 mg THC)
11-120,75 mL0,75 mL1,5 mL (15 mg THC)
Maximal
2,0 mL
Maximal
2,0 mL
4,0 mL maximal
(40 mg THC)

Hinweis: Da in der Packungsbeilage von VALCON kein Dosierungsprotokoll angegeben ist, handelt es sich hierbei um ein Beispiel basierend auf der Packungsbeilage der Firma TILRAY. Die Einnahmevolumina können je nach Empfehlung Ihres Arztes varieren.

EINNAHMEHINWEISE

  • Dosierung: In der Regel 2x täglich, mit oder ohne Mahlzeiten, unter die Zunge zu verabreichen.
  • Wirkungseintritt: Die Wirkung kann 40 bis 60 Minuten nach der Einnahme einsetzen und mehrere Stunden anhalten. Sie hängt von der Dosis, der Nahrungsaufnahme (Menge und Art der Speisen) sowie von der individuellen Reaktion ab.
  • Vergessene Dosis: Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein. Fahren Sie einfach mit dem üblichen Einnahmeschema fort.
  • Behandlungsabbruch: Beenden Sie die Behandlung niemals eigenmächtig oder plötzlich, ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt. Ein abruptes Absetzen kann Entzugssymptome verursachen.
  • Alkohol: Der Konsum von Alkohol wird während der Behandlung dringend abgeraten.
  • Nulltoleranz gegenüber THC: Patienten, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das Führen eines Fahrzeugs ist verboten, wenn der THCBlutspiegel ≥ 1 ng/mL beträgt.
  • Lange Nachweisbarkeit: Die Wirkstoffe können auch bei niedriger Konzentration mehr als einen Monat nach der letzten Einnahme noch im Blut oder Urin nachweisbar sein.

GEBRAUCHSANWEISUNG

  1. Schrauben Sie den Flaschenverschluss ab und entfernen Sie die Abdeckung.
  2. Füllen Sie die Dosierspritze mit der vom Arzt verschriebenen Menge. Wenn die Flasche fast leer ist, kann sie leicht geneigt werden, sodass sich das Öl am Flaschenboden sammelt und einfacher aufgezogen werden kann.
  3. Leeren Sie den Inhalt der Dosierspritze vorsichtig unter die Zunge und schlucken Sie anschließend.
  4. Nach der Anwendung: Spülen Sie die Dosierspritze mit heißem Wasser aus und trocknen Sie sie mit einem sauberen Tuch.

HÄUFIGSTE NEBENWIRKUNGEN

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken.

  • Angstzuständ
  • Schwindel
  • Schläfrigkeit
  • Denkstörung
  • Mundtrockenheit
  • Übelkeit
  • Durchfall
  • Appetitstörung
  • Müdigkeit
  • (…)

AUFBEWAHRUNG

AUSSER SICHT- UND REICHWEITE VON KINDERN AUFBEWAHREN.

Bei einer Temperatur zwischen 15 °C und 25 °C lagern.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Nach dem Öffnen: 8 Wochen haltbar.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Im Großherzogtum Luxemburg darf ein Patient maximal 1 g THC (in Ölform) und 60 g getrocknete Cannabisblüten pro Zeitraum von 28 Tagen erhalten.

ENTSORGUNG

Nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel müssen in der Apotheke abgegeben werden, damit sie ordnungsgemäß entsorgt werden können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Apotheker.

QUELLEN

  • Therapeutische Anwendung von Cannabis – Klinisches Hilfsmittel, Association des pharmaciens des établissements de santé du Québec, 2022.
  • Packungsbeilage Cannabisöl (CBD/THC), VALCON MEDICAL, 2025.
  • Packungsbeilage Cannabisöl (CBD/THC), TILRAY, 2024.
  • Geändertes Gesetz vom 14. Februar 1955 über die Regelung des Straßenverkehrs auf allen öffentlichen Verkehrswegen, Großherzogliche Verordnung.
  • Artikel 8 der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 19. Februar 1974 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von Arzneimitteln und den Kampf gegen Drogenabhängigkeit, Großherzogliche Verordnung.

Hôpitaux Robert Schuman
9, Rue Edward Steichen, L-2540 Luxembourg
T +352 286 911
www.facebook.com/hopitauxrobertschuman
www.hopitauxschuman.lu

Apotheke ZithaKlinik
20-30, rue d‘Anvers – L-1130 Luxembourg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Terminvereinbarung über Doctena (HRS Apotheke) oder
telefonisch: +352 2869 3689

Hilfreiche Internetseiten
www.acteurdemasante.lu
https://santesecu.public.lu/fr/espace-citoyen/dossiersthematiques/c/05-cannabis/usage-medical.html