Informationen zu meiner Person

Ärztliche Schweigepflicht (Art. 458 des luxemburgischen Strafgesetzbuches)Gemäß der Verschwiegenheitsverpflichtung ist es Personen, die ihr unterliegen (Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern usw.), zur Gewährleistung Ihrer Intim- und Privatsphäre untersagt, Dritten gegenüber Ihre Person oder Ihren Gesundheitszustand betreffende Geheimnisse offenzulegen. Sie können sich also den Gesundheitsfachkräften beruhigt anvertrauen. Recht auf Information zum Gesundheitszustand und Einwilligung (Art. 8 des Gesetzes … Informationen zu meiner Person weiterlesen