Welche Regeln umfasst die Gute klinische Praxis?

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Die Teilnahme an einer klinischen Studie erfolgt freiwillig und ohne Zwang. Selbst nach bereits erteilter Einwilligung hat der Proband jederzeit die Möglichkeit, sich aus der Studie zurückzuziehen, ohne dass sich diese Entscheidung auf die Behandlung seiner Krankheit auswirkt. In Luxemburg unterliegt die Durchführung jeglicher klinischer Prüfungen, Studien oder Versuche an Menschen mit dem Ziel der Erweiterung des biologischen oder medizinischen Wissens der vorherigen Genehmigung des Ministers, sowie den Stellungnahmen der Gesundheitsbehörde und der Nationalen Ethikkommission für Forschung (CNER), die im Voraus beantragt werden müssen. Da die Klinische Forschung im Wesentlichen auf der Grundlage der Verarbeitung „personenbezogener Gesundheitsdaten“ einer identifizierten Person (namentliche Daten) oder identifizierbaren Person (verschlüsselte oder pseudonymisierte Daten) erfolgt, muss der Datenschutz ebenfalls gewährleistet sein.