Flyer – Die Geburtsanzeige

Offizielle Schritte

Jede Geburt muss zwingend dem Standesbeamten der Stadt Luxemburg angezeigt werden. Die Anzeige muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, wobei der Tag der Entbindung nicht mitgerechnet wird.

Unter „Kalendertag“ ist Folgendes zu verstehen: Jeder im Kalender festgelegte Tag (auch sonntags). Beispiel:

  • Findet die Geburt an einem Freitag statt, muss die Geburtsanzeige spätestens am darauffolgenden Mittwoch erfolgen.
  • Wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum nächsten Werktag.

Die Geburt Anzeigen

Ein Elternteil muss die Geburt bei der Gemeinde anzeigen.

Wenn keiner der Elternteile in der Lage ist die Geburt anzuzeigen, ist dies umgehend dem Pflegepersonal der Entbindungsklinik mitzuteilen.

ORT DER GEBURTSANZEIGE

Stadt Luxemburg -Standesamt Bierger-Center
44, place Guillaume II / 2, rue Notre-Dame – 1.
Stockwerk
L-2090 Luxemburg

Folgende unterlagen sind bei der Anzeige der Geburt vorzulegen

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweis beider Elternteile
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (abgeschafft seit dem 01.01.2015) bei verheirateten Eltern
  • Bei dem ersten gemeinsamen Kind: Erklärung zur Namensgebung (je nach Staatsangehörigkeit)

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühren betragen 10,00€.

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes liegt in Ihrer Verantwortung !
Wird die Geburt nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Administrative Folgen (keine rechtliche Anerkennung des Kindes),
  • Juristische Folgen, insbesondere mit finanziellen Konsequenzen.

Bevor Sie sich zum Standesamt begeben, überlesen Sie sorgfältig die vom Arzt oder der Hebamme ausgestellte Geburtsanzeige (Identität und Adresse der Mutter, Geburtsdatum und -zeit, Geschlecht des Kindes) sowie gegebenenfalls die Erklärung zur Namensgebung. Diese muss vollständig ausgefüllt, überlesen und von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

Bei nicht luxembourgischen Staatsangehörigen

Eltern mit portugiesischer Staatsangehörigkeit müssen unbedingt vor der Geburtsanzeige beim Standesamt, sich beim portugiesischen Konsulat melden.

Falls ein Elternteil in Luxemburg geboren ist oder die luxemburgische Staatangehörigkeit besitzt, besitzt das Kind diese automatisch. Die Anzeige erfolgt durch das Standesamt. Eine eventuelle Anfrage der portugiesischen Staatsangehörigkeit wird nachträglich beim Konsulat beantragt.

Grenzgänger müssen die Geburt beim Standesamt der Stadt Luxemburg anzeigen und im Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde.

In Luxemburg lebende Ausländer müssen die Geburt beim Standesamt der Stadt Luxemburg und beim Konsulat ihres Herkunftslandes anzeigen. Hat das Herkunftsland keine diplomatische Vertretung in Luxemburg, müssen die Eltern Kontakt zum Außenministerium aufnehmen.

Entbindungsklinik

Einer der beiden Elternteile erhält die Geburtsanzeige

Erklärung zur Namensgebung (betrifft ausschließlich luxemburgische, belgische, französische und portugiesische Staatsangehörige)

INNERHALB VON 10 KALENDERTAGEN EINZUREICHEN

Standesamt

  • Aufnahme der Geburt in das Geburtenregister
  • Eigenhändige Ausstellung von acht Geburtsurkunden

Folgende Unterlagen sind bei der Anzeige der Geburt der gemeinde des Geburtsortes vorzulegen:

  • Geburtsanzeige
  • Erklärung zur Namensgebung für das Kind (ja nach Staatsangehörigkeit)
  • Personalausweis beiderEltern
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten Eltern)
  • 10,00 €

Die Clinique Bohler der Hôpitaux Robert Schuman informiert das Standesamt täglich über die Geburten, die in der Geburtsklinik stattfinden. Dies ist jedoch keine Geburtsanzeige.

Nützliche Informationen

Nützliche Telefonnummern :
Standesamt : 4796 2632 oder 4796 4208

WEBSITES
Ville de Luxembourg :
www.vdl.lu
www.guichet.lu

Verzeichnis der diplomatischen Vertretungen :
Website des Ministeriums für auswärtige und europäische
Angelegenheiten
www.maee.gouvernement.lu
Rubrik “Missions Diplomatiques