Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung Hôpitaux Robert Schuman ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Seite: https://www.hopitauxschuman.lu/fr

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?

Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, die auf einer Website oder in einer Anwendung enthaltenden Informationen bequem abzurufen und zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die eine Behinderung haben und/oder eine Hilfssoftware oder spezielle Endgeräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit einer anderen Behinderung).

Konformitätsstatus

Die vorliegende Internetseite und die mobile Anwendung entsprechen teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit von Webangeboten (RAWeb 1) (Référentiel d’évaluation de l’Accessibilité Web (RAWeb 1) und dem Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM 1.1) (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité des applications mobiles (RAAM 1.1)), die diese umsetzen – aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte.

Nicht barrierefreier Inhalt

Der nachfolgend beschriebene Inhalt ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtübereinstimmungen

  • 3.1 Die Informationen dürfen auf keiner Seite des Internetauftritts ausschließlich durch die Farbe vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 3.3 Sind die in den Schnittstellenkomponenten verwendeten Farben bzw. die graphischen Elemente mit Informationsgehalt auf jeder Seite des Internetauftritts kontrastreich genug (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 4.17 Kann bei jedem aufgezeichneten, zeitbasierten Medium die Anzeige der Untertitel vom Nutzer gesteuert werden (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 7.1 Ist jedes Skript, falls relevant, mit den Hilfstechnologien kompatibel?
  • 7.3 Ist jedes Skript über die Tastatur und über alle Zeigegeräte steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 7.4 Wird der Nutzer auf jedes Skript, das eine Kontextänderung ankündigt, hingewiesen oder besitzt er die Kontrolle darüber?
  • 7.5 Werden die Statusmeldungen auf jeder Seite des Internetauftritts von den Hilfstechnologien richtig wiedergegeben?
  • 8.2 Ist für jede Seite des Internetauftritts der generierte Quellcode entsprechend der gewählten Dokumentenart gültig (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 8.9 Auf keiner Seite des Internetauftritts dürfen Beacons ausschließlich zu Präsentationszwecken eingesetzt werden. Wird diese Regel eingehalten?
  • 8.10 Werden auf jeder Seite des Internetauftritts Änderungen der Leserichtung angegeben?
  • 10.2 Bleibt bei Deaktivierung der Stylesheets auf jeder Seite des Internetauftritts der sichtbare Inhalt mit Informationsgehalt präsent?
  • 10.3 Bleibt die Information auf jeder Seite des Internetauftritts verständlich, wenn die Stylesheets deaktiviert sind?
  • 10.5 Werden auf jeder Seite des Internetauftritts die CSS-Angaben zu Hintergrund- und Schriftfarbe korrekt eingesetzt?
  • 10.7 Ist auf jeder Seite des Internetauftritts bei jedem fokussierten Bestandteil die Fokussierung sichtbar?
  • 10.11 Können die Inhalte auf jeder Seite des Internetauftritts dargestellt werden, ohne gleichzeitig einen vertikalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Höhe von 256 px oder einen horizontalen Bildlauf für ein Fenster mit einer Breite von 320 px zu benötigen (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 10.13 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die bei einer Fokussierung oder beim Überfliegen einer Schnittstellenkomponente erscheinen, durch den Nutzer steuerbar (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 10.14 Können auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die ausschließlich über die CSS-Styles erscheinen, über die Tastatur und über alle Zeigegeräte sichtbar gemacht werden?
  • 11.5 Wurden in jedem Formular die Felder derselben Art gruppiert, falls relevant?
  • 11.10 Wird in jedem Formular die Eingabesteuerung sinnvoll eingesetzt (abgesehen von Sonderfällen)?
  • 11.11 Wird in jedem Formular die Eingabesteuerung, falls nötig, von Vorschlägen zur Fehlerbehebung begleitet?
  • 12.9 Auf keiner Seite des Internetauftritts darf die Navigation eine Tastaturfalle enthalten. Wird diese Regel eingehalten?
  • 12.11 Sind auf jeder Seite des Internetauftritts die Zusatzinhalte, die beim Überfliegen, bei der Fokussierung oder Aktivierung einer Schnittstellenkomponente erscheinen, falls relevant, über die Tastatur erreichbar?
  • 13.6 Wird auf jeder Seite des Internetauftritts für kryptische Inhalte (z. B. ASCII-Art, Emoticons, kryptische Syntax), sofern eine Alternative existiert, diese Alternative auch angeboten?

Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 2. Juli 2025 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Beurteilung der Übereinstimmung der vorliegenden Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, sowie auf einer Beurteilung durch einen Außenstehenden: Binsfeld.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an service.communication@hopitauxschuman.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats zu antworten. Zur dauerhaften und angemessenen Lösung des Problems wird die Korrektur des Mangels an Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Falls dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format übermittelt, d. h. wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder in einer E-Mail
  • mündlich bei einem Gespräch oder telefonisch

Verfahren zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen

Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, eine für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Institution, über dessen Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg.