Im Todesfall

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist ein erschütterndes Ereignis, das mit Traurigkeit, Verzweiflung und Unsicherheit einhergeht, welche oft unüberwindbar zu sein scheinen. Die Zeit steht still, obwohl das Leben weitergeht.

In den ersten Tagen nach dem Tod, sind viele Entscheidungen zu treffen und organisatorische Dinge innerhalb kürzester Zeit zu erledigen.
Die Broschüre soll Ihnen in dieser schwierigen und dunklen Zeit als zuverlässiger Wegweiser dienen.

„Trauer kann man nicht überwinden wie einen Feind. Trauer kann man nur verwandeln: den Schmerz in Hoffnung die Hoffnung in tieferes Leben.“

SASCHA WAGNER

Erste Schritte …

Administratives

Die Todesbescheinigung:
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Dieses Zertifikat erhalten Sie im Krankenhaus am „guichet des admissions“.

Die Beurkundung des Sterbefalles (Todeserklärung):
Der Tod einer Person muss unverzüglich im Bürgeramt (Stadtverwaltung / Gemeindeverwaltung) des Sterbeortes gemeldet werden. Diese Beurkundung können Sie selbst, als Familienangehöriger, veranlassen, oder ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl damit beauftragen.

Sie erhalten dann vom Bürgeramt:

  • eine Sterbeurkunde: Diese benötigen Sie bei den verschiedenen Institutionen und Verwaltungen um die laufenden Geschäfte des Verstorbenen regeln und das Erbe antreten zu können. Lassen Sie sich mehrere beglaubigte Kopien ausstellen.
  • einen Transportschein (Überführungserlaubnis): Der Bestatter benötigt diese Erlaubnis zur Überführung des Verstorbenen.
  • Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen.

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Nehmen Sie zum Bürgeramt folgende Dokumente mit:

  • Die Todesbescheinigung (ausgestellt vom behandelnden Arzt im Krankenhaus)
  • Den Personalausweis des Verstorbenen
  • Das Familienbuch oder die Heiratsurkunde. Die Geburtsurkunde, wenn der Verstorbene ledig oder geschieden war.

Ist der Todestag ein Sonntag, kann die Todeserklärung erst Montags gemacht werden.

Die Vorbereitungen für das Begräbnis

Das Bestattungsunternehmen:
Nehmen Sie Kontakt auf zu einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses wird Sie bei allen Formalitäten und bei den Vorbereitungen für das Begräbnis unterstützen.

Die Beerdigung:
Sie können den Verstorbenen beerdigen lassen:

  • im Inland: Der Verstorbene kann in Ihrem Familiengrab beigesetzt werden. Ist noch kein Familiengrab vorhanden, kann das Bürgeramt des Bestattungsortes Ihnen eine neue Grabkonzession ausstellen. Der Preis kann je nach Friedhof, Lage und Grabgröße differieren.
  • im Ausland: Bei dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl finden Sie Beratung und Unterstützung für die Formalitäten der Überführung und die Organisation der Beisetzung.

Die Einäscherung:

  • Hat Ihr Angehöriger eine Einäscherung verfügt, dann setzen Sie sich mit dem Unternehmen in Verbindung, bei dem er Mitglied war. Dieses Unternehmen regelt dann für Sie alle notwendigen Formalitäten.
  • Liegt keine Mitgliedschaft bei einem der Unternehmen vor, dann setzen Sie sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung, dieses regelt für Sie die weiteren Formalitäten.

Sollte der Verstorbene einen Herzschrittmacher getragen haben, so muss dieser vor der Einäscherung berichtet werden.

Die Trauerfeier:

  • Religiöse Trauerfeier: Wenden Sie sich an einen Vertreter Ihrer Konfession.
    • Für die katholische Kirche: Nehmen Sie Kontakt auf zur Ihrer Pfarrgemeinde. Die Adressen finden Sie:
      • im Schaukasten der Kirche oder im Pfarrbrief
      • im Internet unter www.cathol.lu, Rubrik: Organisation/ Pfarrgemeinde (paroisses territoriales), und dann unter dem Namen ihres Wohnortes.
    • Für die anderen Konfessionen: Haben wir Ihnen am Ende unseres Leitfadens eine Adressliste zusammengestellt.
  • Zivile Trauerfeier: Setzen Sie sich in Verbindung mit dem Rathaus des Bestattungsortes.

Die Todesanzeige:
Wenn Sie möchten, können Sie eine Anzeige in der Tageszeitung Ihrer Wahl veröffentlichen. Die Anzeige sollte schnellstmöglich der Tageszeitung zugestellt werden, damit sie pünktlich erscheinen kann.

Der Blumenschmuck:
Für die Beisetzung können Sie Blumen beim Floristen Ihrer Wahl bestellen.

Diese Schritte müssen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen nach dem Todestag erledigt werden.

Nächste Schritte …

Der Tod einer Person muss ebenfalls im Bürgeramt (Stadtverwaltung / Gemeindeverwaltung) des Wohnortes gemeldet werden.

Informieren Sie die zuständigen Institutionen und Verwaltungen, um die laufenden Verträge und Abonnements des Verstorbenen zu kündigen. Für jede Institution benötigen Sie eine Sterbeurkunde (beglaubigte Kopie), die Sie Ihrem Anschreiben beifügen.

  • Administratives: Krankenkasse, Zusatzkrankenkasse (CMCM, Pensionskasse), Gewerkschaften, Versicherungen (Haus, Auto, …), Bank, Kredit, Mietvertrag, Notar, Post, usw.
  • Abonnements: Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet, Zeitung, usw.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, erstellen Sie eine Liste der schon erledigten Dinge mit Datum und eventueller Wiedervorlage. Ebenso bewahren Sie eine Kopie der versandten Post auf.

Sollten Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich an den/die Sozialarbeiter(-in) des Sozialamtes Ihrer Gemeinde wenden.

Der Sonderurlaub:
Ihnen stehen zu:

  • 3 Tage Sonderurlaub beim Tod: des Ehemannes, der Ehefrau, des Vaters, der Mutter, des Schwiegervaters, der Schwiegermutter, des Sohnes, der Tochter, des Schwiegersohns und der Schwiegertochter.
  • 1 Tag Sonderurlaub beim Tod: des Großvaters, der Großmutter, des Enkelsohns, der Enkeltochter, des Bruders, der Schwester, des Schwagers und der Schwägerin.

Finanzielle Entschädigungen:

  • Krankenkasse: Für die Bestattung haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von der Krankenkasse (CNS, Sterbekasse und andere). Diese Entschädigung wird den Personen ausgezahlt, die der Krankenkasse Rechnungen vorlegen. Deshalb ist es wichtig, alle Abrechnungen bezüglich des Begräbnisses aufzubewahren.
  • Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP): Die Hinterbliebenenrente und/oder die Waisenrente können Sie in der CNAP beantragen. Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente / Waisenrente haben:
    • Der Witwer/die Witwe, bis zu einer eventuellen Wiederheirat.
    • Der geschiedene Ehepartner, sofern er nicht wieder verheiratet ist.
    • Die schulpflichtigen Kinder.

Einige nützliche Adressen

Verwaltungsdienste

Rathaus Luxembourg
Bureau de l’Etat civil
Bierger Center (1er étage)
2, rue Notre Dame / 44, place Guillaume II
L-2090 Luxembourg
Tel.: 47 96-26 33

Rathaus Esch-sur-Alzette
Bureau de l’Etat civil
Place de l’Hôtel de ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Tél.: 27 54 2520

CNS:
125, route d’Esch
L-1471 Luxembourg
Tel.: 27 57-1

CMCM:
49, rue de Strasbourg
Luxembourg-Gare
Tel.: 49 94 45-1

Caisse Nationale d’Assurance Pension:
1A, bd Prince Henri
L-1724 Luxembourg Tel.: 22 41 41 1

Religiöse Dienste

EKD Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache:
35, avenue Gaston Diderich
L-1420 Luxembourg
Tel.: 45 23 41

Centre culturel islamique Luxembourg:
2, route d’Arlon
L-8210 Mamer
Tel.: 31 00 60

Communauté israélite Luxembourg:
45, avenue Monterey
L-2163 Luxembourg
Tel.: 45 29 14 20

Trauerbegleitung

Omega 90:
Trauerbegleitung im Einzelgespräch, im Paargespräch, in der Familie, mit Kindern und Jugendlichen.
138, rue A. Fischer L-1521 Luxembourg
Tel.: 29 77 89 1

Weesen-Elteren (Croix-Rouge Luxembourg):
Gesprächsgruppe für Eltern, die Ihr Kind verloren haben.
44, bd. Joseph II
L-1840 Luxembourg
Tel.: 691 90 13 21

Initiativ Liewensufank „Grupp Eidel Äerm“:
Begleitung von Eltern, die Ihr Baby während der Schwangerschaft, bei oder nach der Geburt verloren haben. 20, rue de Contern
L-5955 Itzig
Tel.: 36 05 98

Ons Butzen a.s.b.l.:
Begleitung und Unterstützung von Eltern während einer Risikoschwangerschaft und von Eltern, die Ihr Kind bei oder nach der Geburt verloren haben.
Mme Joelle Drees
40a, rue principale
L-8611 Platen
Tel.: 23 62 12 96 / 621 19 32 62

Association nationale des victimes de la route (AVR):
Psychologische, soziale und rechtliche Unterstützung für die Opfer von Verkehrsunfällen und deren Familien.
354, rue de Neudorf
L-2222 Luxembourg
Tel.: 26 43 21 21

„Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einem von ihnen lache. Du allein wirst Sterne haben, die lachen können. Und wenn du dich getröstet hast (man tröstet sich immer), wirst du froh sein, mich gekannt zu haben.“

ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY

der psychologische Dienst
die Seelsorge
der Sozialdienst